Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragte sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse permanent auf dem Laufenden zu halten. Bei einer Bestellung eines internen DSB entstehen dem Unternehmen Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitszeitkosten.
Vorteile externer Datenschutzbeauftragter:
- Keine zusätzlichen Aus- und Weiterbildungskosten
- Kalkulierbarer Kostenrahmen
- Die Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten sind vertraglich festgelegt. Keine unkontrollierbare Kosten.
- Keine Mitarbeiterbindung durch die Aufgaben als DSB
- Ihre Mitarbeiter werden nicht durch die Aufgaben des DSB gebunden und stehen Ihrem Unternehmen voll zu Verfügung.
- Keine Interessenskollision
- Inhaber, Geschäftsführer, Leiter der EDV, Personalleiter, Personen mit möglichen Interessenskonflikten dürfen als Datenschutzbeauftragter nicht bestellt werden
- Flexibilität
- Der interne Datenschutzbeauftragte unterliegt gem. § 626 BGB einem besonderen Kündigungsschutz. Die vertragliche Bindung an einen externen Datenschutzbeauftragten ist kündbar. (§4g Abs.3 BDSG)




