Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
(§ 4g) beschrieben. Seine Aufgabe besteht darin, auf die Einhaltung des BDSG und ergänzender Datenschutzvorschriften hinzuwirken.
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungssoftware, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet, erhoben und genutzt werden sollen (§4g Abs.1 Nr. 1 BDSG )
- Schulung der mit der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes (§4g Abs.1 Nr. 2 BDSG)
- Verpflichtung der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten
auf das Datengeheimnis (§5 BDSG) - Prüfung und Koordinierung der technischen und organisatorischen
Maßnahmen, die zur Sicherheit des Datenschutzes erforderlich sind.
(§9 BDSG und Anlage) - Erstellen des internen und externen Verfahrensverzeichnisses
- Sicherstellen der Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und der
Datensparsamkeit (§3a BDSG) - Beratung der Unternehmensleitung sowie von Fachabteilungen in Datenschutz-
fragen. - Durchführung der Vorabkontrolle bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besondere Arten personenbezogener Daten . (§4d Abs.5 BDSG)
- Unternehmensvertretung in allen Datenschutzfragen. Z.B. bei Anfragen von
Betroffenen oder gegenüber Aufsichtsbehörden.




