Datenschutzbeauftragter

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Rechte und Pflichten eins Datenschutzbeauftragten

Der Beauftragte für den Datenschutz ist zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den   Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird. (§ 4 f Abs. 4 BDSG) 

 

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Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragte sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse permanent auf dem Laufenden zu halten. Bei einer Bestellung eines internen DSB entstehen dem Unternehmen Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitszeitkosten.

Vorteile externer Datenschutzbeauftragter: 



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Datenschutzbeauftragter

Öffentliche Stellen sind unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl immer zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Nichtöffentliche Stellen ...

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Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz
(§ 4g) beschrieben. Seine Aufgabe besteht darin, auf die Einhaltung des BDSG und ergänzender Datenschutzvorschriften hinzuwirken.

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