Was ist Datenschutz?
Beim Datenschutz stehen nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden.
Der Rechtliche Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder soll die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält.
Dabei kann es sich sowohl um private Organisationen / nichtöffentliche Stellen (wie z.B. Auskunfteien, Adresshandel, Arbeitgeber etc.) als auch um staatliche Stellen / öffentliche Stellen (z.B. Polizei und Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) handeln.
Das Datenschutzrecht beschränkt sich auf den Schutz natürlicher, lebender Personen. Die wesentlichen und grundlegenden Vorschriften finden sich im Bundesdatenschutzgesetz und für die Länder in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen.
Zur Erfüllung der Gesetze, Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetz, muss ab einer bestimmten Betriebsgröße ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden.







