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Sicherheitstechnische Beratung

Der Begriff Sicherheitstechnik findet vielfältige Verwendungen. Gemeint ist hier die Arbeitssicherheit oder auch sicherheitstechnische Betreuung, welche sich auf die Planung, Steuerung, Durchsetzung und Kontrolle der innerbetrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsgefährdenden Arbeitsrisiken bezieht.

Wie bei der Arbeitsmedizin finden sich auch hier die gleichen Ursprünge und rechtlichen Grundlagen und so legt auch für die sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ingenieur, Techniker, Meister) das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Aufgaben und Einsatzzeiten fest. Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden vom Arbeitgeber bestellt oder verpflichtet, um ihn beim Arbeitsschutz sachkundig zu unterstützen. Unterstützung bedeutet hierbei nicht nur Beratung; sie umfaßt auch ein breites Handlungsspektrum wie Informieren, Vorschlagen, Hinwirken, Organisieren, Motivieren usw.. Fachkräfte sollen bezüglich der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen tätig sein und Sicherheits- und Gesundheitsmanagement aktiv betreiben. Die Sicherheitstechnik hat ebenso wie die Arbeitsmedizin einen Präventionsauftrag. Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem Aufbau einer strukturierten sicherheitstechnischen Organisation, die Übereinstimmung der gesetzlichen Vorgaben mit den betrieblichen Gegebenheiten, als da wären u.a. die Umsetzung von gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und deren Dokumentation, wie z.B. Gefahrstoff-, Lärmkataster und Betriebsanweisungen, regelmäßige Betriebsbegehungen und die Durchführung von Gefährdungsanalysen.

Lesen Sie hierzu auch die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft nach ASiG.

Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.