Arbeitsplatbeurteilung
Arbeitsplatzbeurteilung
Basierend auf der EG-Rahmenrichtlinie 89/ 391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vom 12. Juni 1989 wurde im August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen.
Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden. Zu den Grundpflichten der Arbeitgeber gehört die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, die Voraussetzungen für die Durchführung der Präventionsmaßnahmen zu schaffen und den betrieblichen Arbeitsschutz zu organisieren und zu integrieren. Einer der ständig aktuellen Kernpunkte dieses Gesetzes findet sich in § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Er beinhaltet die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Ursachen und Bedingungen, die zu Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können, zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei soll sich der Arbeitgeber ggf. fachkundig durch Betriebsarzt und/oder Sicherheitsfachkraft beraten lassen.




