Schulungen Gefahrstoffe

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Schulungen Gefahrstoffe

Der Arbeitgeber hat gem. Gefahrstoffverordnung § 14 (Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten) über die Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen und zu unterrichten. Die Erstellung der entsprechenden Unterlagen und die Schulung der Mitarbeiter setzen profunde Kenntnisse der Gefahrstoffe, der Gefahren und der möglichen und notwendigen Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang voraus.

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