Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Die Betriebsanweisung gem. §14 Gefahrstoffverordnung dient als Unterweisungsgrundlage für den sachgerechten und sicheren Umgang mit einem Gefahrstoff.
Den Beschäftigten soll in verständlicher Art und Weise und ggf. in deren Muttersprache die möglichen Gefahren im Umgang mit diesem Stoff und die daraus resultierenden Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen vermittelt werden. Die Betriebsanweisung beinhaltet folgende Themenbereiche:- Gefahrstoffbezeichnung
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe Maßnahmen
- Sachgerechte Entsorgung
Sofern Sie Unterstützung benötigen, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
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