Gefahrstofferhebung
Die wesentliche und zentrale Aufgabe des Gefahrstoffmanagements ist die Erfassung aller Gefahrstoffe, die Festlegung der Schutzmaßnahmen, deren Umsetzung und die wiederkehrende Kontrolle und Überwachung des Gesamtsystems.
Hierzu ist eine Erhebung aller in Gebrauch befindlichen Stoffe notwendig. Aufgrund des Gefährlichkeitsmerkmales, der Verwendung, möglicher Reaktionsprodukte und der Menge erfolgt eine Einstufung des Stoffes. Handelt es sich hierbei um einen Gefahrstoff gem. Gefahrstoffverordnung sind weitere Maßnahmen notwendig. Vorrangiges und gesetzlich vorgeschriebenes Ziel ist jedoch die Substitution des Gefahrstoffes. Lässt sich dies nicht vermeiden müssen sämtliche Gefahrstoffe des Betriebes im so genannten Gefahrstoffkataster gelistet und überwacht werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt die Festlegung und Einstufung des Gefahrstoffes u.a. in das Schutzstufensystem. Sofern der Kontakt mit dem Gefahrstoff für die Beschäftigten nicht zu umgehen ist, hat der Arbeitgeber u.a. Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und die Beschäftigten mittels einer auf die Tätigkeit und den Arbeitsplatz bezogenen Betriebsanweisung zu unterweisen. Der Aufbau und die Struktur dieser Betriebsanweisung ist in der Gefahrstoffverordnung festgelegt.
Sofern Sie Unterstützung benötigen, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.




