Gefahrstoffmanagement

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Gefahrstofferhebung

Die wesentliche und zentrale Aufgabe des Gefahrstoffmanagements ist die Erfassung aller Gefahrstoffe, die Festlegung der Schutzmaßnahmen, deren Umsetzung und die wiederkehrende Kontrolle und Überwachung des Gesamtsystems.

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Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Die Betriebsanweisung gem. §14 Gefahrstoffverordnung dient als Unterweisungsgrundlage für den sachgerechten und sicheren Umgang mit einem Gefahrstoff.

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Schulungen Gefahrstoffe

Der Arbeitgeber hat gem. Gefahrstoffverordnung § 14 (Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten) über die Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen und zu unterrichten. Die Erstellung der entsprechenden Unterlagen und die Schulung der Mitarbeiter setzen profunde Kenntnisse der Gefahrstoffe, der Gefahren und der möglichen und notwendigen Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang voraus.

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GHS und REACH

Globally Harmonised System (GHS)
Weltweit bestehen diverse Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien hinsichtlich ihrer gefährlichen Eigenschaften. Derzeit bestehende Systeme, z. B. das in Europa geltende Recht zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, sollen durch das GHS ersetzt werden. Da es sich hier um unterschiedliche Konzepte handelt, ist eine Einbindung in bestehende Systeme nicht möglich.

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