Maßnahmen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Ziel aller Maßnahmen im Explosionsschutz ist die Verhütung von Schäden durch technische Produkte, Anlagen und Einrichtungen an Personen und Sachen. Der Explosionsschutz umfasst hierzu technische Lösungen und gesetzliche Bestimmungen.
Im Rahmen eine Gefährdungsbeurteilung wird eine Analyse bezüglich der Explosionsgefahren durchgeführt und diese im so genannten Explosionsschutzdokument dokumentiert.
Das Explosionsschutzdokument ist eine Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung der Verfahrens- und Stoffinformationen und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannt und vertretenen Beurteilungskriterien zum Zeitpunkt der Erstellung. Von besonderer Bedeutung für die Sicherheit ist die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die festgelegten EX-Zonen, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und Fremdfirmen mit Zutrittsberechtigung im EX-Zonen Bereich, die regelmäßige Prüfung der prüfpflichtigen Geräte / Anlagen / Arbeitsmittel und das Verbot des Zutrittes für nicht autorisiertes Personal.
Das Explosionsschutzdokument ist nach 3 Jahren erneut auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen.




