Beurteilen explosionsgefährdeter Bereiche
Sofern in Ihrem Betrieb mit brennbaren Stäuben und/oder Gasen umgegangen wird bzw. diese beim Produktions-, Verarbeitungs- oder Bearbeitungsprozess entstehen können, kann die Bildung eines explosionsfähigen Gemisches nie ausgeschlossen werden.
In einem Betrieb ist mit Explosionsgefahr grundsätzlich dann zu rechnen, wenn die drei Voraussetzungen Luft, brennbare Stäube/Gase/Dämpfe und eine wirksame Zündquelle gleichzeitig vor Ort gegeben sind.
Folgende Grundsatzfragen sind hierzu vorab zu klären:
- Sind brennbare Stoffe vorhanden?
- Kann durch ausreichende Verteilung in Luft ein explosionsfähiges Gemisch entstehen?
- Ist die Bildung von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre möglich?
Wenn eine der Fragen mit JA beantwortet werden kann, sind Explosionsschutzmaßnahmen im Sinne Richtlinie erforderlich. Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes finden sich in der ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG und in der Betriebssicherheitsverordnung.
Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Explosionsgefahren durchzuführen und diese im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. Kernpunkt dieser Analyse ist die räumliche Festlegung von Zonen mit explosionsfähiger Atmosphäre.
Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
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