Explosionsschutzdokument
Beurteilen explosionsgefährdeter Bereiche
Sofern in Ihrem Betrieb mit brennbaren Stäuben und/oder Gasen umgegangen wird bzw. diese beim Produktions-, Verarbeitungs- oder Bearbeitungsprozess entstehen können, kann die Bildung eines explosionsfähigen Gemisches nie ausgeschlossen werden.
Maßnahmen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Ziel aller Maßnahmen im Explosionsschutz ist die Verhütung von Schäden durch technische Produkte, Anlagen und Einrichtungen an Personen und Sachen. Der Explosionsschutz umfasst hierzu technische Lösungen und gesetzliche Bestimmungen.




