Sofern in Ihrem Betrieb mit brennbaren Stäuben und/oder Gasen umgegangen wird bzw. diese beim Produktions-, Verarbeitungs- oder Bearbeitungsprozess entstehen können, kann die Bildung eines explosionsfähigen Gemisches nie ausgeschlossen werden.



Beurteilen explosionsgefährdeter BereicheSofern in Ihrem Betrieb mit brennbaren Stäuben und/oder Gasen umgegangen wird bzw. diese beim Produktions-, Verarbeitungs- oder Bearbeitungsprozess entstehen können, kann die Bildung eines explosionsfähigen Gemisches nie ausgeschlossen werden. |
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