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Anmelden Bauvorhaben

Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen sind der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel Landratsamt [Gewerbeaufsichtsamt]/Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen.

Die Vorankündigung ist auf der Baustelle sichtbar auszuhängen und bei erheblichen Änderungen zu aktualisieren.

Die Vorankündigung übernehmen wir bei entsprechender Beauftragung selbstverständlich für Sie.

Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.