Koordination
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Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen sind der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel Landratsamt [Gewerbeaufsichtsamt]/Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen.




