Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
- Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig
- werden
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, bei größeren Baustellen und bei
- besonders gefährlichen Arbeiten
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Sollten Sie nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, können Sie die Aufgaben auch der Pegasus übertragen.
Sofern Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
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