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Baustellenkoordination

Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen

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Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Sie richtet sich an Sie als Bauherr und Veranlasser des Bauvorhabens und überträgt Ihnen bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase folgende Pflichten: 
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Anmelden Bauvorhaben

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Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen sind der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel Landratsamt [Gewerbeaufsichtsamt]/Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen.

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SiGe-Plan Erstellung

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Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist während der Planung der Bauausführung zu erarbeiten wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist oder Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.

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