Baustellenkoordination
Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen
Anmelden Bauvorhaben
Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen sind der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel Landratsamt [Gewerbeaufsichtsamt]/Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen.
SiGe-Plan Erstellung
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist während der Planung der Bauausführung zu erarbeiten wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist oder Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.




