Feuerwehrpläne
Im Gefahren- und Brandfall dient der Feuerwehrplan der raschen Orientierung der Einsatzkräfte.
Ein Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 zu erstellen und stellt sowohl das Objekt als auch die besonderen Gefahren am und im Objekt dar. Feuerwehrpläne können z.B. von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. In der Industriebaurichtlinie und bei der Versammlungsstättenverordung werden Sie u.a. verbindlich gefordert.
Feuerwehrpläne müssen mindestens alle 2 Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden.
Sofern Sie Unterstützung benötigen, oder eine Beratung wünschen rufen Sie uns an unter: 07471-13022
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
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