vorgeschriebene Pläne

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Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall, sowie die Maßnahmen, die Brände verhüten sollen.
Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung ist in Deutschland durch die DIN 14096 geregelt. Eine Brandschutzordnung ist immer in Zusammenhang mit einem Flucht- und Rettungswegeplan zu sehen.

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Flucht- und Rettungswegeplan

Nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind je nach Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte Flucht- und Rettungswegepläne zu erstellen.

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Feuerwehrpläne

Im Gefahren- und Brandfall dient der Feuerwehrplan der raschen Orientierung der Einsatzkräfte.

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