Feuerlöscherausstattung
Nach BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern müssen Feuerlöscher nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter: 07471-13022,
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
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