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Feuerlöscherprüfung

Nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 133) und nach Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie nach den Empfehlungen der Brandsachversicherer sind Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen/einer befähigten Person zu prüfen.

Zusätzlich schreibt die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) eine innere Prüfung durch eine befähigte Person alle 5 Jahre vor.

Wir führen für Sie über unseren Vertragspartner die fachkundige Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feuerlöschern durch.
Rufen Sie uns an unter: 07471-13022,
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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