Feuerlöscherprüfung
Nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 133) und nach Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie nach den Empfehlungen der Brandsachversicherer sind Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen/einer befähigten Person zu prüfen.
Zusätzlich schreibt die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) eine innere Prüfung durch eine befähigte Person alle 5 Jahre vor.
Wir führen für Sie über unseren Vertragspartner die fachkundige Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feuerlöschern durch.
Rufen Sie uns an unter: 07471-13022,
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.





















