Feuerlöscher
Feuerlöscherprüfung
Nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 133) und nach Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie nach den Empfehlungen der Brandsachversicherer sind Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen/einer befähigten Person zu prüfen.
Feuerlöscherausstattung
Nach BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern müssen Feuerlöscher nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden.




