Feuerlöscher

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Feuerlöscherprüfung

Nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 133) und nach Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie nach den Empfehlungen der Brandsachversicherer sind Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen/einer befähigten Person zu prüfen.

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Feuerlöscherausstattung

Nach BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ müssen Feuerlöscher nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden.

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