Brandschutzschulung
Nach der BGR A1 hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die ausreichende Anzahl von Versicherten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Brandschutzschulung werden die Mitarbeiter ebenfalls mit den Inhalten der Brandschutzordnung vertraut gemacht.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter. Rufen Sie uns an unter: 07471-13022,
bzw. schicken Sie Ihre Anfrage an:
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