Lärmmessungen
Am 08. März 2007 ist die Lärm- und Vibrationsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie setzt die EU-Richtlinien zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen um. Lärm ist unerwünschter Hörschall oder Hörschall, der zu Beeinträchtigungen oder zu gesundheitlichen Schäden führen kann.
Zum Lärmschutz ergeben sich gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" um 5 dB(A) niedrigere Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen. Lärmbereiche sind z. B. schon ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) zu kennzeichnen. Beschäftigte müssen hier Gehörschutzmittel tragen und ihr Gehör ist durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu überwachen. Übersteigt die Lärmbelastung 85 dB(A), muss der Unternehmer ein Lärmminderungsprogramm ausarbeiten und durchführen. Aufgrund der neuen Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen sind in der Regel ergänzende Lärmmessungen an den Arbeitsplätzen durchzuführen. Als Kennwert zur Beurteilung der Lärmsituation ist dabei der Lärmexpositionspegel zu bestimmen, der den bisher gebräuchlichen Beurteilungspegel ersetzt.
Wir führen diese Lärmmessungen durch. Sofern Sie weitere Informationen benötigen, oder eine Messung beauftragen wollen rufen Sie uns an unter 07471-13022.




