Am 08. März 2007 ist die Lärm- und Vibrationsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie setzt die EU-Richtlinien zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen um. Lärm ist unerwünschter Hörschall oder Hörschall, der zu Beeinträchtigungen oder zu gesundheitlichen Schäden führen kann.







