Elektrosmogmessungen
Der Schutz vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung ist in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Diese Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also nicht für Mobiltelefone, Fahrzeuge usw.
Für mobile Geräte gilt die Europanorm 1999/5/EG.
Für EM-Felder am Arbeitsplatz gibt es außerdem die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV B11.
All diese Normen beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP e.V.), eines die Weltgesundheitsorganisation beratenden Sachverständigengremiums.
Die orientierende Messung der EM-Felder am Arbeitsplatz, oder auch im privaten Bereich ist Teil unseres Portfolios.
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