Haben Sie schon einmal in Ihrer Brandversicherungspolice das Kleingedruckte gelesen?
Ist Ihnen hierbei hoffentlich nicht entgangen, dass die regelmäßige Prüfung der ortsbeweglichen elektrischen Betriebsmittel gem. BGV A3 / DIN VDE 0701 / 0702 Teil der Vertragsbedingung ist!
Sollte diese Prüfung nach einem Brand nicht nachweisbar sein, kann also die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen.







