PDFDruckenE-Mail

Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht

Sie sind Busfahrer, LKW-Fahrer oder Taxifahrer?

Dann ist dieser Punkt von besonderem Interesse für Sie!

Die seit dem 01.01.1999 gültige Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht für die Führerscheinklassen (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) Änderungen im Eignungsnachweis vor. So sind je nach Alter 3 verschiedene Eignungen nachzuweisen, die Sie allesamt an einem Termin bei uns durchführen lassen können:

  • 1. Augenärztliche Untersuchung:
    • Sehfähigkeit Ferne
    • Stereosehen
    • Farbsehen
    • Perimetrie (Untersuchung des Augenhintergrundes)
  • 2. Ärztliche Untersuchung:

    Im Hinblick auf die körperliche Eignung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig:

    • Allgemeiner Gesundheitszustand
    • Anamnese (gesundheitliche Vorgeschichte)
    • Eventuelle Körperbehinderungen
    • Herz- ,Kreislaufsystem
    • Bluterkrankungen
    • Erkrankungen der Niere
    • Endokrine Störungen
    • Störungen des Nervensystems
    • Psychische Erkrankungen
    • Suchterkrankungen
    • Gehör
  • 3. Betriebsärztliches Gutachten:

    Für Personenbeförderungsscheine (P-Scheine) und Bus-Führerscheine ist ein spezielles betriebsärztliches/psychologisches Gutachten notwendig, welches folgende Leistungsbereiche abprüfen muss:

    • Belastbarkeit
    • Orientierungsleistung
    • Konzentrationsleistung
    • Aufmerksamkeitsleistung
    • Reaktionsfähigkeit

Wir haben seit 1999 über 5200!!! Gutachten erstellt. Erfahrung zählt auch hier, denn Ihr Führerschein ist zu wichtig für Experimente!