Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbau des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung für längerfristig kranke Arbeitnehmer in den §84 des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) aufgenommen, die Sie in die Unternehmerpflicht setzt, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einzuführen. Dies bedeutet für den Unternehmer einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsaufwand für die betroffenen Mitarbeiter, Kosten und vorhersehbare Koordinationsprobleme mit zuständigen Stellen.
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