Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Wir können Ihnen alle geforderten Untersuchungen anbieten von der Lärmuntersuchung (G 20), über die Tropenuntersuchung und Impfung (G 35) bis hin zur Asbest- und Strahlenschutzuntersuchung.
Diese speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind an Ermächtigungen der Berufsgenossenschaften oder der staatlichen Gewerbeärzte oder auch der Regierunspräsidien gebunden. So darf nur der "Ermächtigte Arzt" diese Untersuchung durchführen und begutachten.
Bei Pegasus können Sie folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen:
- Vorsorgeuntersuchungen nach Strahlenschutzverordnung
- Vorsorgeuntersuchungen nach Röntgenverordnung
- Vorsorgeuntersuchungen nach Infektionsschutzgesetz
- Vorsorgeuntersuchungen nach Biostoffverordnung
- Vorsorgeuntersuchungen nach Bildschirmarbeitsverordnung
- Vorsorgeuntersuchungen nach Gefahrstoffverordnung
- Vorsorgeuntersuchungen nach TRGS (z.B. Begasungen/Ethylenoxid)
- Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsätzen der Landwirtschaftlichen BG (wie H9)
- Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- alle gängigen Grundsatzuntersuchungen der BG von G1 bis G 45
- z.B. G 1 Asbest
- z.B. G 2 Blei
- z.B. G 8 Benzol
- z.B. G 20 Lärm
- z.B. G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
- z.B. G 24 Hauterkrankungewn
- z.B. G 25 Fahr-,Steuer- und Überwachungstätigkeit
- z.B. G 26 Schwerer Atemschutz (Feuerwehr)
- z.B. G 31 Überdruck
- z.B, G 35 Tropenaufenthalt
- z.B. G 37 Bildschirmarbeitsplatz
- z.B. G 42 Tätigkeit mit Infektionsgefährdung
- z.B. G 43 Biotechnologie
- alle gängigen Grundsatzuntersuchungen der BG von G1 bis G 45




